Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm

Vanessa (8. Klasse) steht im Mathematikunterricht recht hilflos an der Tafel, schreibt Zahlen hin, wischt sie wieder weg, schreibt wieder etwas, lässt dann den Kopf hängen, zuckt mit den Schultern und schleicht niedergedrückt zu ihrem Platz zurück. Lehrer Beck schweigt zunächst, lächelt dann maliziös und stellt sich unmittelbar vor Vanessas Tisch. „Tja, Vanessa, das war ja mal leider wieder nichts. Es ist halt so – Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm.“

Vanessa sitzt erstarrt, wird knallrot im Gesicht, tritt ihren Tisch mit Wucht nach vorn, springt auf und stürzt aus der Klasse. Der Lehrer erleidet durch den Anprall des Tisches einen großen Bluterguss am rechten Bein, den er seinem Hausarzt zur „Beweissicherung“ präsentiert. Eine Woche später findet die Klassenkonferenz statt, die über „Ordnungsmaßnahmen“ nach den schulrechtlichen Bestimmungen beschließen soll. Von Vanessas Eltern ist niemand erschienen. Sie begründet ihr Verhalten damit, dass Herr Beck sie beleidigt habe; aber sie habe ihn nicht verletzen wollen. Näheres dazu könne sie nicht sagen. Herr Beck erklärt, er habe Vanessa keineswegs beleidigt. Sie habe eine „glatte Fehlleistung hingelegt“ und er habe sie angemessen ermahnt. Die Konferenz beschließt die Androhung der Verweisung von dieser Schule, sollte sich ein weiterer „Gewaltakt“ der Schülerin ereignen. Das Staatliche Schulamt wird informiert. Der Schulleiter führt dazu aus und schreibt in die Akte: „Das Selbstverständnis unserer Schule basiert auf unbedingter Toleranz und Gewaltlosigkeit. Wer diese Werte verletzt, stellt sich außerhalb unserer Lern- und Erziehungsgemeinschaft.“

Stellen Sie sich vor, Sie seien Fachlehrer in dieser Konferenz. Wären Sie mit dem Ergebnis zufrieden? Hätten Sie Fragen gestellt, Zweifel geäußert? Welche Gefühle lösen die Ereignisse in Ihnen aus?

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