Zwei Mädchen (12 Jahre, Klasse 6) suchen Rat und Hilfe beim Sorgentelefon, nachdem ihre bisherigen Bemühungen von den zuständigen Erwachsenen abgeblockt worden sind. Ein kräftiger Junge aus ihrer Klasse stellt ihnen immer wieder nach, fasst sie von hinten an Brust und Po und auch zwischen die Beine und sagt: „Lass die T!tten wachsen. Ihr Schl#mpen wollt doch nur Sex.“ Sie wehren sich, schlagen um sich und rennen fort. Tags drauf kommt er wieder an.
Sie haben mit der Klassenlehrerin gesprochen. Diese hat den Jungen ermahnt. Eine Woche war Ruhe; dann ging es wieder los. Ihren Eltern haben sie nichts erzählt, weil ihnen das alles so peinlich ist und sie sich schämen. Sie haben dann den „Schulpolizisten“ angesprochen, der an der nächstgelegenen Wache stationiert ist und für die „Sicherheit“ in der Schule sorgen soll. Er hat die Mädchen zur Direktorin gebracht und wurde von ihr mit der Versicherung entlassen, sie werde „das alles regeln.“
Die Direktorin – so berichten die Mädchen – machte „ein ganz wichtiges Gesicht“ und sagte: „Passt mal auf, euer Klassenkamerad ist ein Inklusionskind, und wir alle sind dafür verantwortlich, dass es ihm hier gutgeht. Ihr auch. Er meint das ja nicht böse, er kann nichts dafür, er hat eine Verhaltensstörung, und wenn ihr euch das klar macht, dann könnt ihr auch besser damit fertig werden.“ Die Mädchen zitieren ihre Direktorin voller Wut und stellen klar: „Wir wollen
einfach, dass der Junge sofort aufhört. Ob er was dafür kann oder nicht, ist uns egal.“
Kommentar:
- Die Mädchen machen alles richtig. Sie trauen ihren Bedürfnissen, verteidigen ihre Integrität und hören nicht auf, Verbündete zu suchen. Sie lassen sich nicht entmutigen, wenn sie nicht gleich Erfolg haben.
- Die Klassenlehrerin verhält sich lehrertypisch: Sie ermahnt den Jungen und erwartet Gehorsam von ihm. Damit hat sie nur kurzfristig Erfolg. Sie ist zwar auf der Seite ihrer Schülerinnen, analysiert aber weder den gesamten Handlungszusammenhang, noch kümmert sie sich um die dauerhafte Wirksamkeit ihrer Ermahnung.
- Der Polizist nimmt die Mädchen ernst, schätzt ihr Problem angemessen ein und wendet sich an die höchste Autorität. Er hätte beim Gespräch mit der Direktorin bleiben sollen, bis eine für die Mädchen zufriedenstellende Lösung erarbeitet worden ist. Aber welcher Beamte misstraut schon einer Oberstudiendirektorin?
- Das Verhalten der Direktorin macht sprachlos. Sie will die hilfesuchenden Kinder mit der Verantwortung belasten und ruhigstellen, vor der sie selbst sich drückt. Die Kinder sollen die Folgen einer missratenen Inklusion tragen, sollen „damit fertig werden“, dass der Junge eine Verhaltensstörung an ihnen ausagiert. Die Lage und die Bedürfnisse ihrer Schülerinnen sind der Schulleiterin völlig fremd. Sie übergeht den Wunsch der Mädchen, dass diese Belästigung sofort aufhört, mit ihrer direktorialen Macht.
- Hilfe kann für die Mädchen an dieser Schule, die offenkundig keinerlei Konzept für den Kinderschutz hat, nur von „außen“ kommen, vom Jugendamt, vom DKSB oder einer anderen erreichbaren Einrichtung. Ob nicht doch die Eltern eingebunden werden sollten, ist zusammen mit den Mädchen sorgfältig zu prüfen.
Kleines Gedankenspiel: Der Junge begrapscht nicht die Mädchen, sondern die Direktorin. Wie würde sie dann reagieren?
