Der 10jährige Roland, er ist in der 4. Klasse, ruft beim Sorgentelefon an und klagt, dass er seit einem halben Jahr von Klassenkameraden abgezogen wird. Einer hat herausgefunden, dass er reich sei, weil er ein Pferd habe, ein kleines Pony; und es hat sich dann eine Gemeinschaft, man könnte auch sagen: eine kriminelle Gang, von 10 Jungs zusammengefunden, die regelmäßig von seinem „Reichtum“ profitieren – durch erzwungenes Einladen zum Eis, durch Überlassen des Handys zum kostenlosen Telefonieren usw.
Roland ist völlig ratlos und verzweifelt, mit den Eltern hat er sich nicht zu reden getraut, um bei ihnen nicht als Schwächling zu gelten und vielleicht noch zusätzliche Strafe zu ernten. Er hat das getan, was ich ihm womöglich am Telefon geraten hätte: Er hat sich an die Klassenlehrerin gewandt. Insgesamt 3 Mal – und jedesmal vergeblich. Die Lehrerin hat dieses Thema schlicht nicht angenommen, sie hat es bagatellisiert, sie hat den Jungen vertröstet: „Du gehst doch bald in die weiterführende Schule, das hältst du noch aus bis dahin.“ Und sie hat vor allem, das hat sich der Junge sehr genau gemerkt, gesagt: „Wenn ich Dir helfe, bis du bei den anderen ganz unten durch.“
Dass solches Verhalten für Roland eine zweifache Katastrophe sein muss, erschließt sich leicht. Erstens diese permanenten Übergriffe von fast der Hälfte der Klasse und zweitens, dass die Vertrauensperson, die Lehrerin, zu der er sich geflüchtet hat, ihn allein lässt in seiner Not.
Aber muss die Schule überhaupt dieses Thema aufgreifen und lösen? Muss die Klassenlehrerin diese 10 Jungs aufmischen? Wenn ja, wie? Mit Eltern oder ohne, mit dem Jugendamt oder der Klassenkonferenz, mit Pädagogischen und Ordnungsmaßnahmen? Mit letzteren haben die Schulen ein Instrumentarium, das dem Jugendamt nicht zur Verfügung steht. Oder darf die Lehrerin, ohne ihre Amtspflichten oder ihr berufliches Ethos zu verletzen, sich so verhalten, wie sie es getan hat?
